Fördermöglichkeiten für junge Unternehmen in Brandenburg

Für junge Unternehmen und Gründungsinteressierte ist eine Fragestellung ganz zentral: Wie soll das Vorhaben finanziert werden?

Wir stellen dir drei Förderprogramme, die Gründer*innen in Brandenburg zur Verfügung stehen, vor.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das nötige Startkapital für die Umsetzung der eigenen Idee aufzutreiben. Sei es die Finanzierung aus eigener Tasche, wenn man selbst etwas zur Seite legen konnte und der Kapitalbedarf nicht allzu hoch ist oder die Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank. Sehr attraktiv für Gründer*innen ist die Nutzung von Fördergeldern, denn diese müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

In Deutschland gibt es verschiedene Förderinstitute, die öffentliche Gelder verwalten und Programme zur finanziellen Unterstützung von Unternehmensgründungen anbieten. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, steht hinter den Förderprogrammen immer auch ein politisches Ziel. Je nach Programm kann es sich dabei um die Unterstützung von innovativen Vorhaben und Technologien oder die Verringerung von Arbeitslosigkeit über den Start in die Selbstständigkeit handeln. Daher solltest du immer genau schauen, ob ein Förderprogramm tatsächlich zu dir und deiner Idee passt

Die Antragsstellung ist meist mit relativ hohem formellen Aufwand verbunden. Dies sollte bei der Überlegung eine Förderung zu beantragen berücksichtigt werden. 

 

1. EXIST Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Programm für innovative Gründungsvorhaben aus der Wissenschaft. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch keine formelle Gründung der verfolgten Idee durchgeführt wurde. Über eine Laufzeit von einem Jahr erhält ein Gründungsteam von maximal drei Personen ein monatliches Stipendium zur Sicherung des individuellen Lebensunterhalts. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von dem höchsten Abschluss des jeweiligen Teammitglieds.

Zusätzlich werden dem Team zur Weiterentwicklung des Vorhabens 5.000 € Coachingmittel und bis zu 30.000 € Sachmittel zur Verfügung gestellt. Die Coachingmittel sind für individuelle Beratungen durch Unternehmensberater*innen zu nutzen und sollen dich und dein Team dabei unterstützen, euer Vorhaben auf ein sicheres, kaufmännisches Fundament zu bauen. Die Sachmittel können für Anschaffungen zur Weiterentwicklung der Idee genutzt werden, wie den Bau von Prototypen oder die Anschaffung von Geräten und Maschinen. 

 

Die Antragsstellung erfolgt gemeinsam mit einer Hochschule. Sollte das Vorhaben bewilligt werden, wirst du und dein Team zu Stipendiat*innen der Hochschule und ihr habt die Möglichkeit, die Räumlichkeiten und technische Infrastruktur der Hochschule zu nutzen. Da die Bewilligung von der Innovation der Idee abhängt und du und dein Team gemeinsam mit der Hochschule vor und während der Förderung zusammenarbeiten werdet, nimm im Vorfeld Kontakt zu der jeweiligen Anlaufstelle für Gründungen auf, um die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Antragsstellung abzusprechen.

 

2. Innovationen brauchen Mut

Über das Programm „Innovationen brauchen Mut“ hast du die Möglichkeit einen Zuschuss für Coaching zu deinem Gründungsvorhaben zu bekommen. Du arbeitest dabei mit erfahrenen Unternehmensberater*innen zusammen, die mit dir und deinem Team individuelle Fragestellungen rund um die Unternehmensgründung besprechen. Auch Nachfolgevorhaben können über dieses Förderprogramm Unterstützung bekommen. In der Vorgründungsphase, also bevor du offiziell ein Unternehmen gegründet und angemeldet hast, werden die Netto-Coachingkosten vollumfänglich übernommen und du zahlst lediglich die Umsatzsteuer. Solltest du bereits gegründet haben, aber noch keine Umsätze generieren, musst du dich zusätzlich mit 200 € pro Personentag beteiligen. 

Das Förderprogramm wird über Wirtschaftsförderung Brandenburg | WFBB organisiert. Diese ist auch die Schnittstelle zu weiteren Einrichtungen der Gründungsförderung in Brandenburg.

3. Gründung Innovativ

Wenn du bereits gegründet hast, die Gründung aber erst innerhalb der letzten drei Jahre erfolgte und du ein innovatives Produkt oder Dienstleistung entwickelt hast, dann lohnt sich ein Blick auf das Zuschussprogramm „Gründung Innovativ“. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verwaltet dieses Förderprogramm, über das du einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu anstehenden Ausgaben erhalten kannst. Zu den Ausgaben, die gefördert werden können, zählen Personalausgaben, technische Entwicklungsleistungen, die durch Externe erbracht werden und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Sachgüter. Insgesamt kannst du bis zu 100.000 € Zuschuss beantragen, also Gesamtkosten in Höhe von 200.000 € geltend machen. Die verbleibenden 100.000 € musst du deinerseits durch andere Mittel kofinanzieren

Das Förderprogramm richtet sich nur an bestimmte Branchen und auch der Innovationsgehalt des Produkts oder der Dienstleistung müssen nachgewiesen werden. Vor Beantragung ist daher eine Erstberatung mit der ILB und WFBB gemeinsam verpflichtend.

Doppelförderung und De-minimis

Die drei exemplarisch dargestellten Förderprogramme sind nur einige aus einer Vielzahl verschiedener Fördermöglichkeiten. Solltest du in Betracht ziehen, Fördermittel zu nutzen, lohnt es sich immer vorab genau zu schauen, was und wer gefördert wird. Grundsätzlich sind verschiedene Förderprogramme auch miteinander kombinierbar oder können nacheinander genutzt werden. Das Verbot der Doppelförderung schließt jedoch aus, dass einzelne Vorhaben durch mehrere Förderungen finanziert werden. Zum Beispiel kannst du Coachingkosten, die du im Rahmen von EXIST gefördert bekommen hast, nicht noch einmal über Gründung Innovativ zusätzlich fördern lassen. Die Doppelförderung bezieht sich dabei nur auf den Gegenstand (in diesem Falle das Coaching) und nicht auf das Unternehmen im Ganzen. 

Zusätzlich solltest du immer im Blick haben, ob es sich bei den Förderungen um eine De-minimis-Beihilfe handelt. Der De-minimis-Rahmen ist ein EU-weites Instrument für Beihilfen. Nach diesem darfst du innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren maximal 200.000 € Beihilfen erhalten. Solltest du mit deinem Unternehmen diese Summe erreicht haben, musst du  mit der Beantragung der nächsten Förderung warten. Da immer drei Kalenderjahre berücksichtigt werden, hast du mit Ablauf des aktuellen Kalenderjahres ggf. wieder Luft innerhalb des De-minimis-Rahmen.

Quellen:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (2019): Richtlinie Gründung Innovativ. Potsdam 2019. abzurufen unter: https://www.ilb.de/de/pdf/richtlinie_59905.pdf (zuletzt abgerufen am 15.12.2020)

Wirtschaftsförderung Brandenburg | WFBB (2020): Coaching & Beratung, abzurufen unter: https://gruendung.wfbb.de/de/Coaching-Beratung (zuletzt abgerufen am 15.12.2020)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020): Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründerstipendium) im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“. Berlin 2020. abzurufen unter: https://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektantrag/Foerderrichtlinie-EXIST-Gruenderstipendium.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 15.12.2020)

Bildmaterial: Unsplash

Text: Josephine Jung